Hohenhaus-Erlebnis-Weihnachtsmarkt Marktregeln für Aussteller

Liebe Aussteller,

wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Markt und möchten Ihnen vorab unsere Marktregeln zukommen lassen. Wir bitten Sie diese gewissenhaft umsetzen und einzuhalten, um unseren gemeinsamen Gästen den Markt so angenehm wie möglich zu gestalten.

Diese Marktregeln gelten verbindlich für alle Teilnehmer des Marktes. Mit der Anmeldung akzeptieren Sie die Marktregeln, die für Sie und ggf. Ihres Standbeauftragten gelten.

Marktregeln 2020

Der Markt beginnt Samstag und Sonntag um 12.00 Uhr. Alle Standvorbereitungen müssen bis dahin vollständig abgeschlossen sein!!!

Für den Aufbau der Stände nutzen Sie bitte den Freitag in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr. Den Samstag ab 8.00 Uhr bitte nur für kleine Restarbeiten nutzen. Der Aufbau am Freitag ist insbesondere im Hinblick auf die Strom- und Wasserversorgung notwendig. Dies hat in vergangener Zeit immer wieder zu großen Problemen geführt. Bedenken Sie ferner, dass die Zufahrtswege am Samstagmorgen bereits teilweise gesperrt sind.

Alle Stände müssen bis zum Marktende, am Samstag bis 21.00 Uhr und am Sonntag bis 18.00 Uhr, besetzt sein. Sollte sich vorher ein Ende andeuten, werden wir es Ihnen bekannt geben.

Der Abbau ist demnach am Sonntag erst nach offiziellem Marktende nach 18.00 Uhr möglich. Nochmals: ein früheres Abbauen können wir nicht akzeptieren, da dies die Marktatmosphäre empfindlich stört. Nehmen Sie Ihre Waren und Dekorationen vollständig mit nach Hause. Auch halten Sie bitte für die eigene Müllentsorgung Behälter vor und nehmen diese wie gewohnt, samt Inhalt mit.

Von Freitag bis Sonntag sollten Sie Ihre Stände außerhalb der Marktzeit, besonders im Außenbereich, schützen. Die Obsthalle wird über Nacht abgeschlossen. Die Stände werden, von Samstag 22.00 bis Sonntag 7.30 Uhr von einem Wachdienst bewacht. Versichert ist Ihre Ware damit nicht.

Bitte sorgen Sie an Ihrem Stand für ausreichendes aber festliches Licht, sicherheitsgeprüfte Kabel und Steckdosen und Wechselgeld. Bringen Sie ferner Feuerlöscher oder Löschdecke mit. Sofern keine Löschvorrichtungen vorhanden sind, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Wir werden dann eine entsprechende Anzahl vorhalten.

Auch in diesem Jahr akzeptieren wir an den Ständen kein Plastikgeschirr. Wer Teller, Tassen, Becher etc. benötigt setzt sich bitte mit der Gutsverwaltung in Verbindung.

Bei allen Ausstellern gehen wir davon aus, dass die Präsentation ein weihnachtliches Ambiente vermittelt.

Es können Festzeltgarnituren (12€ /Garnitur) für Sie mitbestellt werden. Bitte vermerken Sie dieses bei jeweiligem Bedarf auf Ihrer Anmeldung.

Wir empfehlen Ihnen die Auslage von Visitenkarten direkt an Ihrem Stand, da es oftmals auch noch nach dem Weihnachtsmarkt Bestellwünsche gegeben hat. Im Hinblick auf die Einhaltung des weihnachtlichen Ambientes möchten wir Sie aber bitten, auf auffällige Werbeplakate zu verzichten.

Werbung für den Weihnachtsmarkt ist wichtig! Daher stehen für Sie als Aussteller 100 Werbeflyer und 5 Plakate kostenlos zur Verfügung.

Auf unserer Homepage www.Gut-Hohenhaus.de werden wir eine Aufstellung unserer Aussteller bekannt geben und setzen Ihr Einverständnis voraus. Im Falle des Nichteinverständnisses teilen Sie uns dieses bitte mit.

An beiden Markttagen werden wir für unsere Gäste erneut Parkplatzeinweiser und einen Busshuttle einsetzen. Diese haben ab 10.00 Uhr die strikte Anweisung keine Fahrzeuge auf den Hof zu lassen. Damit Sie oder Ihre Mitarbeiter zum Hof durchgeleitet werden können, teilen Sie uns bitte den Namen eventueller Mitarbeiter vorher mit.

Abschließend noch ein paar notwendige Formalien. Bitte denken Sie bei privatem Verkauf ihrer Produkte, dass Sie bei erzielten Gewinnen Ihrem Finanzamt gegenüber mitteilungspflichtig sind. Wir raten Ihnen ferner, sich gegen Schäden, die sich aus Standbetrieb oder dem Verkauf ihrer Produkte für Andere ergeben könnten, zu versichern.

Alle Aussteller, die alkoholische Getränke zum Sofortverzehr verkaufen, möchten wir nochmals erinnern, sich eine Gestattung bei der Gemeinde Herleshausen (Herr Biehl, Telefon 05654/989514) einzuholen.

Für alle Standflächen werden bei Kündigung des Vertrages Stornogebühren fällig. Bis 28 Tage vor der Veranstaltung 50 % des Rechnungsbetrages, bis 14 Tage vor der Veranstaltung 100 % des Rechnungsbetrages.

Ihre Anmeldung ist erst mit Eingang der Standgebühr gültig.

Für unsere weit angereisten Aussteller fügen wir Ihnen eine Liste mit Übernachtungsmöglichkeiten bei. Bitte setzen Sie sich hierbei mit der entsprechenden Pension umgehend in Verbindung.

Sehr geehrte Aussteller und Mitarbeiter, wir freuen uns auf Ihre Teilnahme am Weihnachtsmarkt  und hoffen auf einen erfolgreichen Verlauf. Rückfragen richten Sie bitte an Frau Ulrike Eichholz (Büro Mo-Fr. von 09.00 bis 12.00 Uhr unter 05654/987-280).

In großer Vorfreude und mit herzlichen Grüßen,

Das Weihnachtsmarktteam der Gutsverwaltung